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Fachblog Arbeitskreis Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau

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zum Thema Allgemeines zum Thema Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau

Frage:

Wir führen Bauwerksprüfungen im Hochbau durch. Haben Sie dazu weitere Informationen?

Der BÜV hat eine Richtlinie für die Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau erarbeitet.

Diese Richtlinie enthält eine Menge Information und Checklisten zu diesem Thema.

Die Richtlinie steht unter folgender URL zum Download bereit:

new.bauueberwachungsverein.de/experten/empfehlungen

User "" hat eine Frage gestellt
zum Thema Allgemeines zum Thema Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau

Frage:

Ich berate einen Bauherrn bezüglich dem Thema Wiederkehrende Bauwerksprüfungen. Jetzt geht es darum ein Leistungsverzeichnis für eine Wiederkehrende Bauwerksprüfung zu erstellen.

Habe Sie mir hierzu einen Vorlage-Textbaustein in welchem die Qualifikation des Sachverständigen, die Leistungen der Dokumentation (Bauwerksdoku, Bauwerksbuch, Prüfbericht) und die Leistungen der Bauwerksprüfung (Vorbegehung, Prüfung Stufe I bis III) beschrieben werden?!

Auf gestellte Anfrage ist abzuleiten, dass bisher keine wiederkehrenden Prüfungen stattgefunden haben - sonst wäre der Auftragsumfang auf Grund des vorliegenden Bauwerksbuches und der bisherigen Prüfungen ja wohl klar.

Wie wir in unserer Erstfassung des Merkblattes dargestellt haben, sollte somit vor der somit Erstdurchführung der Wiederkehrenden Bauwerksprüfung - in Ihrem Fall der Erstellung der Ausschreibung für entsprechend qualifizierte Personen - der Umfang der zu erbringenden Leistung geklärt werden - unsere Stufe 0!

Dieser Hinweis ergibt sich aus der bisherigen Erfahrung, dass manche Bauherren ausschließlich eine Beurteilung der statisch relevanten, tragenden Bauteile erwarten, andere jedoch auch weitere Belange, wie die des Brandschutzes (Markierungen, Schottung, Fluchtwegschilder, ...), Gebrauchstauglichkeit (z.B. Absturzsicherung, Stolperschwellen, ... ) und der Verkehrssicherheit (Abgehängte Decken, Vorhangfassaden, Aufstiegshilfen, ...) als zu beurteilend ansehen.

Deswegen gibt es keine standardisierten Ausschreibungstexte. Wenn der Umfang der zu leistenden wiederkehrenden Bauwerksprüfung in einer Art Lastenheft mit dem Bauherren abgestimmt werden soll, dann hat man eigentlich auch bereits 90 % der Ausschreibung. Die restlichen 10% sind dann Prüfzeiträume (Tag/Nacht/Wochenende) , Bauteilöffnungen und Zugangstechnik (handnahe Prüfung) und Dokumentationsumfang (Programme / Zeichnungen / BIM ?).

Im vorliegenden Fall sieht es daher eher danach aus, dass nun einmal eine Erstdokumentation mit Bauwerksbuch und Erstuntersuchung durchgeführt werden soll (eben unsere Stufe 0), die eben dann genau die Kriterien für die - somit einfach zu definierende - wiederkehrende Prüfung (mit dann allen erforderlichen Informationen) festlegt. Weil dann kann die Wiederkehrende Prüfung "einfach" mit der Übersendung des Bauwerksbuches und der letzten "einfachen" und "fachkundigen" Prüfung abgefragt werden.


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