Mehr als 100 000 Bauwerke des Bundes, der Länder und der Kreise und Kommunen unterliegen der Verpflichtung zur Bauwerksprüfung nach DIN 1076.
Für die Gewährleistung der bautechnischen Sicherheit dieser Bauwerke, vor allem unserer Brücken, müssen diese nicht nur nach den anerkannten Regeln der Technik sorgfältig gebaut werden, sondern auch einer regelmäßigen bausicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen werden.
Nur fachlich qualifizierte Ingenieure sind befähigt, eine fundierte Prüfung von Brückenbauwerken in statischer und konstruktiver Hinsicht durchzuführen, weil neben der Standsicherheit auch die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit dieser Brücken von vitalem öffentlichen Interesse sind.
In der DIN 1076 sind der Ablauf und die Organisation der Brückenprüfung sowie der Einsatz von Brückenprüfern
geregelt.
Der 2012 ins Leben gerufene Arbeitskreis Bauwerksprüfung nach DIN 1076 des BÜV setzt sich aus Experten zusammen, die
sich auf diesem Gebiet bereits besonders profiliert haben,. Zielgruppen der Arbeit dieses Arbeitskreises sind nicht
nur die auf diesem Fachgebiet tätigen Mitglieder des BÜV sondern auch Externe, wie z.B. Kommunen,
Flughafengesellschaften etc.
Ziele des Arbeitskreises sind
- die Verbesserung der Kommunikation der relevanten Ingenieurbüros untereinander
- die Erarbeitung von Kommentaren und Empfehlungen mit Hinblick auf
• die Ausschreibung von Bauwerksprüfungen
• Technologien und Prüfmethoden
• Kommentierungen/Fortschreibung der DIN 1076
- die technische Unterstützung seiner Mitglieder sowie Externer
- die Beobachtung von Bauwerksprüfungen auf EU-Ebene
- die technisch-rechtliche Thematisierung von Grenzfällen
Es ist geplant, mit anderen interessierten Kreisen eng zusammenzuarbeiten (Kooperation VFIB)