Das nachfolgend erarbeitete Dokument stellt die abgestimmte und mehrheitliche Meinung der Mitglieder des BÜV-Arbeitskreises „Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau“ dar.
Es stellt keine verbindliche Festlegung dar, sondern versteht sich als Empfehlung für den in der Praxis tätigen Ingenieur
Dem Nutzer/der Nutzerin dieses Dokuments obliegt es, nach den a.a.R.d.T. und entsprechendem Ingenieurssachverstand zu handeln und entbindet ihn / sie nicht in haftungsrechtlichen Angelegenheiten.