Arbeitskreis Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau

Spätestens seit dem Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall ist allen Statikern und der Öffentlichkeit klar geworden, dass auch Bauwerke des Hochbaus ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential darstellen können, wenn sie nicht regelmäßig unterhalten und überprüft werden. Wie bei der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 gilt auch für die Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau, dass diese nur durch fachlich kompetente und hochqualifizierte Ingenieure zu einem fundierten Ergebnis führt.

Vor dem Hintergrund einer Vielzahl inhaltlich-tendenziell nicht einheitlicher Veröffentlichungen über dieses Thema hat der BÜV 2012 diesen Arbeitskreis gegründet, vornehmlich mit diesen Zielen:

  1. Erarbeitung eines vereinheitlichenden, praxisgerechten und anwenderfreundlichen Richtlinie zum Thema „Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau“ u.a. unter Berücksichtigung der projektbezogenen Erfahrungen der AK-Mitglieder im Themengebiet
  2. Allgemeinverbindliche Definition des Terminus „Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau“
  3. Erarbeitung einer allgemeingültigen Empfehlung zur Vorgehensweise bzw. zum Ablauf der Prüfung , auch unter Würdigung technischer Aspekte, wie z.B.
    • Standsicherheit, Robustheit, Redundanz des statischen Systems
    • Verkehrssicherheit
    • Dauerhaftigkeit
    • Baustoffbetrachtung und deren Prüfung
  4. Definition der Qualifikation der überprüfenden Person - Betrachtung rechtlicher Aspekte, wie z.B.
    • Vertragsrecht
    • Verkehrssicherungspflicht
    • Hinweispflicht

Neben den auf diesem Fachgebiet aktiven BÜV-Mitgliedern und Beratenden Ingenieuren sind auch Externe Beteiligte bzw. Verantwortliche, wie z.B. Bauherren, Liegenschaftseigentümer, Kommunen, Ingenieure etc. vornehmliche Zielgruppe für das vorgesehene Merkblatt.

Zu gegebener Zeit sind die Ausbildung und Zertifizierung auf diesem Gebiet avisiert.