Mitgliedschaft
Mitglied im Bau-Überwachungsverein können Personen werden, die eine der
gemäß Satzung des BÜV e.V. §3 definierten Voraussetzungen erfüllen.
Der Antrag auf Mitgliedschaft beim BÜV e.V. erfolgt mittels Antragsformular
an die Geschäftsstelle, postalisch oder im Mailverkehr.