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Mitgliedschaft

Mitglied im Bau-Überwachungsverein können Personen werden, die eine der gemäß Satzung des BÜV e.V. §3 definierten Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag auf Mitgliedschaft beim BÜV e.V. erfolgt mittels Antragsformular an die Geschäftsstelle, postalisch oder im Mailverkehr.